Wichtige Rufnummern und Notdienst
Das aktuelle Amtsblatt
Entsorgungskalender Bergen
Information zum Winterdienst auf den Gehwegen in Bergen
Zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei Schneefall und
Glatteis sind die Grundstückseigentümer verpflichtet den Räum- und
Streudienst laut Straßenreinigungssatzung durchzuführen.
Um Verständnis bitte ich, dass der Winterdienst an privaten Grundtücken durch die Gemeinde nicht durchgeführt wird. Ein Entgegenkommen bei der Beräumung würde gleichzeitig bedeuten, dass die Gemeinde auch die Haftpflicht übernehmen muss.
Für eine solche komplexe Aufgabe ist unser Bauhof personell und maschinentechnisch nicht ausgelegt, und deshalb auch die vorgeschriebenen Räumzeiten nicht eingehalten werden können.
Günter Ackermann
Bürgermeister
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