Von Sylvia Dienel
Bergen - Mehr als zwei Jahrzehnte nach Vertragsabschluss sind die Rechtsverhältnisse an der kommunalen Bergener Friedhofshalle geklärt. Um das zu bestätigen, machte sich ein Nachtrag erforderlich. Vertragsparteien sind die Kommune und die Evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Werda-Bergen. Zur Versammlung des Verwaltungsverbandes Jägerswald erklärten sich alle anwesenden Verbandsräte aus den Mitgliedsgemeinden Bergen, Werda, Theuma und Tirpersdorf mit dem Nachtrag einverstanden. „Praktisch ändert sich überhaupt nichts“, sagte Bergens Bürgermeister Günter Ackermann (parteilos). „Wir haben nur wieder einer Aufsichtsbehörde recht getan.“
Die Bergener Friedhofshalle auf ihrer Gemeinde-Insel. Foto: SYLVIA DIENEL
Verbandsweit gibt es lediglich in Bergen einen Sonderfall: Der Gemeinde gehören die Friedhofshalle und das Flurstück, auf dem sie steht. Alle benachbarten Grundstücke sind Kircheneigentum. Für die Hallen-Mitnutzung durch die Kirchgemeinde erhebt Bergen eine Gebühr von 50 Euro pro Trauerfall. Das ist im 2003 geschlossenen Vertrag zwischen beiden Parteien festgelegt worden und gilt auch weiter.
Das Rechnungsprüfungsamt stellte zwischenzeitlich fest, dass mit Gründung des Verwaltungsverbandes Jägerswald die Kassengeschäfte auf diesen übergegangen waren. Bis zum 1. Nachtrag waren Bergen und die Kirchgemeinde Partner im Vertrag. Er sei jedoch nicht mit der Gemeinde zu schließen, sondern mit dem Verband, erklärte dessen Vorsitzende Carmen Reiher. „Einige Jahre haben wir uns geweigert“, berichtete sie und sprach von „ziemlich zähen Verhandlungen“. Eine andere Aktualisierung betrifft den Kirchgemeinde-Status. Zur Vertragsunterzeichnung noch eigenständig, fusionierte die Bergener 2018 mit der Werdaer Schwestergemeinde. Der Vertrag enthält den Vermerk, dass die Gebäudebewirtschaftung der Kirchgemeinde obliegt.
Im Bericht des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes vom April 2021 war der Abschluss eines so genannten Geschäftsversorgungsvertrages durch den Verwaltungsverband gefordert worden. Anfang 2023 erhielt die Kirchgemeinde einen Vereinbarungsentwurf. Nach Prüfung durch das Bezirkskirchenamt machten sich in Abstimmung mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Vogtlandkreis die jetzt vorgenommenen Korrekturen erforderlich. Das Schreiben war dem Verwaltungsverband Mitte Januar zugegangen. (dien)
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